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Afrikanische Schweinepest

09.06.2022

Informationen für Jägerinnen und Jäger zur
Afrikanischen Schweinepest

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes
krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter konkreter Angabe des Fundbzw.
Erlegungsortes (sofern möglich mit GPS-Daten) dem ZVL J-SH über die
nachstehenden unter 2. genannten Kontaktdaten anzuzeigen.
2. Kontakt ZVL J-SH: Referat Tiergesundheit
Telefon: 036428 5409-840
Fax: 036428 13391
E-Mail: info@zvl.thueringen.de
Internet: zvl.jena.de oder
außerhalb der Geschäftszeiten des ZVL J-SH:
Meldung über die Zentrale Leitstelle der Feuerwehr (ZLJ)
Telefon: 03641 4040
Diese gibt die Meldung an den ZVL J-SH weiter.
3. Nach Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem ZVL J-SH sollte die
Bergung des Wildkörpers im Rahmen eigener Möglichkeiten als ortskundige
Jagdausübungsberechtigte ggf. auch mit weiteren Helfern und geeigneten
Fahrzeugen/Anhängern unterstützt werden. Hierbei ist auf die allgemeine
Hygiene zu achten.
 auslaufsicheres Verpacken
 Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen nach Verpacken
 Reinigung der Jagdkleidung (60° C Wäsche)
4. Das Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigen bleibt von den oben
stehenden Regelungen ausdrücklich unberührt. Mit Schweiß- bzw. Blutproben
von erlegten, gesunden Wildschweinen kann in Abstimmung mit dem ZVL JSH
das Schweinepest-Monitoring unterstützt werden. Jegliche Teile vom
Schwarzwild, die nicht für den Verzehr bestimmt sind, können bei den ASPSammelstellen
für tierische Nebenprodukte des ZVL J-SH (vier Standorte)
kostenlos abgegeben werden.
5. Für die Tätigkeiten nach Punkt 1 wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Diese richtet sich nach den Festlegungen des Thüringer Landesamtes für
Verbraucherschutz (TLV), Auskünfte zur Höhe erhalten Sie beim ZVL J-SH.
Ergänzend wird auf die Allgemeinverfügung des ZVL J-SH vom 29.10.2021 für ein
verstärktes Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen
Schweinepest (einsehbar unter zvl.jena.de), das Schreiben des ZVL J-SH zu den ASP
Sammelstellen für tierische Nebenprodukte vom 16.02.2022 und das ASP-Merkblatt desTMASGFF vom 16.02.2022 verwiesen.