Öffentliche Bekanntmachung - Bewerbung als Schiedsmann oder Schiedsfrau
Öffentliche Bekanntmachung - Bewerbung als Schiedsmann oder Schieds-frau
Die Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle Stadtroda endet am 08.10.2025.
Nach § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstel-lengesetz) vom 15.5.1996 (ThürSchStG) in der aktuellen Fassung richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält diese. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden.
Wie bereits in der vergangenen Amtszeit ist es wieder beabsichtigt, eine gemeinsame Schiedsstelle innerhalb der Erfüllenden Gemeinde Stadtroda zu bilden, d. h. die Stadt Stadtroda und die Gemeinden Möckern und Ruttersdorf-Lotschen.
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