Die Arbeiten zum Waldkindergarten am neuen Standort im Bereich Freibad Stadtroda
Die Arbeiten zum Waldkindergarten am neuen Standort im Bereich Freibad Stadtroda
Mit der Eröffnung des Waldkindergartens Stadtroda am 01. Juni 2021 wurden den Eltern in Stadtroda neue Kindergartenplätze unter der Trägerschaft
des Bildungswerks BLITZ e.V. angeboten. Aktuell befindet sich der Waldkindergarten übergangsweise am Dorfgemeinschaftshaus in Gernewitz – eine Notlösung, die nur für kurze Zeit gedacht war. Aufgrund unerwarteter vertrags- und baurechtlicher Hürden hat sich die Dauer dieser Übergangslösung erheblich verlängert, sodass ein Umzug an den nun vorgesehenen neuen Standort bislang nicht möglich war.
Ursprünglich war das vom Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) gepachtete städtische Grundstück im Lohmholz als gemeinsamer Standort mit dem Waldkindergarten vorgesehen. Diese gemeinsame Nutzung wird nach wie vor von der CVJM Führung abgelehnt. Daher musste der Waldkindergarten auf die Ausweichplätze in Gernewitz und jetzt am Freibad umplanen.
Nun endlich eröffnet sich die Möglichkeit, den Waldkindergarten am Parkplatz des Freibades Stadtroda anzusiedeln. Dort, wo seit 1995/96 ein Bolzplatz existiert, soll in Kürze der Umzug von Gernewitz auf den Vorplatz des Bolzplatzes erfolgen. Die künftig vorgesehene Fläche für den Waldkindergarten wird 750 m² umfassen.
Am neuen Standort wurde bereits ein Waldkindergartenwagen aufgestellt, begleitet von notwendigen Erschließungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden ein Küchenwagen, ein Schlafzelt, ein Tipi sowie vier Toilettenhäuschen bereitgestellt. Die bereits im Dezember letzten Jahres eingezäunte Fläche wird künftig als Aufenthalts-, Essens- und Schlafbereich genutzt, während die Kinder die restliche Zeit im angrenzenden Wald verbringen können.
Die Nutzung des Waldkindergartens ist von Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 bis 16:30 Uhr vorgesehen. Da der Bolzplatz überwiegend nachmittags bis in die frühen Abendstunden genutzt wird, kommt es nur zu geringen Überschneidungen mit den Kindergartenzeiten. Dies ermöglicht eine gute Koexistenz beider Nutzungseinheiten. Während der Mittagsruhe ist die Nutzung des Bolzplatzes nicht erlaubt, um den Kindern die Möglichkeit eines ungestörten Mittagsschlafs zu geben.
Es fehlt noch die Nutzungsgenehmigung für den Standort. Das Forstamt erteilt aus Sicherheitsgründen sein Einvernehmen nur unter der Voraussetzung, dass im Umkreis von ca. 30 Metern des jetzigen Waldes um das Unterkunftsobjekt (Wohnwagen) die Fläche umgenutzt und die Hochwaldbäume eingeschlagen werden. Der Holzeinschlag betrifft nicht die alten Eichen am Parkplatzrand und innerhalb der Einzäunung.
Klaus Hempel
Bürgermeister
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