Veranstaltungs-Ticker

Steuersätze der Stadt Stadtroda

Öffentliche Bekanntmachung

 

 

An die Steuer- und Abgabenzahler

der Stadt Stadtroda mit den Ortsteilen sowie

der Gemeinden Möckern und Ruttersdorf-Lotschen:

 

Die Stadtverwaltung Stadtroda als erfüllende Gemeinde gibt bekannt, dass gemäß Grundsteuergesetz § 27 (3) (in der Fassung des Gesetzes von 07.08.1973, BGBl. I S.965 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008, BGBl. I S. 2794)

die Grundsteuern für das Jahr 2026 zu den Fälligkeiten im letzten zugesandten

Grundsteuerbescheid zu entrichten sind.

Die Hebesätze betragen derzeit für die

 

 Grundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer
Stadt Stadtroda mit Ortsteilen

411 v.H.

411 v.H.

395 v.H.

 

 

 

 

Gemeinde Möckern

301 v.H.

405 v.H.

357 v.H.

 

 

 

 

Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen

250 v.H.

375 v.H.

350 v.H.

 

 

 

 

Die Hundesteuern für das Jahr 2026 sind lt. dem zuletzt zugesandten Steuerbescheid

in Vierteljahresbeträgen am

                        15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

bzw. als Jahresbetrag am 01.07.

fällig.