News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen

10.​02.​2016
Mit welchem Anliegen muss ich zu welcher Behörde? - Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen

Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen stehen oft vor einem schwierigen Problem. An welche Behörde muss ich mich wenden, damit mein Anliegen bearbeitet wird? Im scheinbar undurchdringlichen Dschungel von Ämtern und Behörden fällt es ihnen oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Um dieser Situation gerecht zu werden, hat die Thüringer Staatskanzlei in den letzten Wochen und Monaten einen sogenannten Zuständigkeitsfinder geschaffen. Dieser stellt neben den, unter dem Begriff „Dienstleistungen“ geführten Anliegen der Bürger, gleichzeitig auch die Information bereit, bei welcher Behörde diese Anliegen bearbeitet werden. Dazu können auch die spezifischen Hinweise der Behörde, wie Telefon-Nr., Öffnungszeiten, etc. abgerufen werden.

Als weiterführende besondere Hilfestellung kann zu dem ausgewählten Anliegen gleichzeitig auch noch das passende Formular ausgewählt werden.

Den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie u.a. auf dem Serviceportal des Freistaates Thüringen unter:

portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal oder eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Stadtroda.
 
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen