Das Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt sind nur über Terminvergabe für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Alle anderen Sachbereiche stehen für die Bearbeitung von Bürgeranliegen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Fachamt telefonisch, per E-Mail Ihren Vorsprachetermin. Die Kontaktdaten finden Sie unten aufgeführt.
Öffnungszeiten: Montag von 12.00 - 16.00 Uhr, Dienstag: 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 - 13.00 Uhr
Die Straßenverkehrsbehörde des LRA Saale-Holzland-Kreis teilt mit:
Wegen einer Havarie einer Telekommunikationsanlage und somit Störung der digitalen Infrastruktur wird es im Zeitraum vom 30.10. - 13.11.2027 eine Fahrbahneinengungin der Klingenstarße 2-4
Mehr Zeit im Wasser: Jenaer Bäder verlängern Öffnungszeiten am Abend
(27.10.2026)
Pressemitteilung der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH
Mehr Zeit im Wasser: Jenaer Bäder verlängern Öffnungszeiten am Abend
Mehr Zeit für den Schwimmbadbesuch am Abend bieten die Jenaer Bäder ihren Gästen ab Sonntag, 1. November im Schwimmparadies Jena. Die Öffnungszeiten werden für das Öffentliche Schwimmen an mehreren Tagen der Woche verlängert.
Künftig bleibt die Sportschwimmhalle dienstags und donnerstags jeweils bis 22 Uhr geöffnet. Bislang endete der Badebetrieb an diesen Tagen 21 Uhr. Auch am Sonntag steht den Gästen künftig mehr Zeit im Wasser zur Verfügung: Statt wie bisher 20 Uhr schließt das Bad erst 22 Uhr.
Mit den erweiterten Öffnungszeiten reagieren die Jenaer Bäder auf die hohe Nachfrage nach zusätzlichen Schwimmzeiten während der Schließzeit des GalaxSea und schaffen insbesondere für Berufstätige, Familien und Freizeitsportler mehr Flexibilität bei der Planung ihres Besuchs.
Öffnungszeiten ab 1. November auf einen Blick:
Montag, Mittwoch, Freitag: 11 bis 19 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 11 bis 22 Uhr
Samstag: 10 bis 20 Uhr
Sonntag: 10 bis 22 Uhr
Frühschwimmen Montag bis Samstag: 6 Uhr bis 8 Uhr.
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und Angeboten gibt es auf der Website der Jenaer Bäder: www.jenaer-baeder.de
Foto: Mehr Zeit im Wasser: Jenaer Bäder verlängern Öffnungszeiten am Abend
Am Montag, den 2. November 2026 bleibt die Bibliothek geschlossen.
(26.10.2026)
Die Stadtbibliothek Stadtroda bleibt am Montag, den 2. November 2026 geschlossen.
Foto: Am Montag, den 2. November 2026 bleibt die Bibliothek geschlossen.
Wie fahrradfreundlich ist Stadtroda? - Umfrage des ADFC-Thüringen
(26.10.2026)
Wie fahrradfreundlich ist Stadtroda?
Bis 30. November 2026 am ADFC-Fahrradklima-Test teilnehmen
Macht Radfahren eher Spaß oder bedeutet es eher Stress? Sind Radwege gut befahrbar oder oft durch Hindernisse blockiert? Wie sieht es mit Fahrradabstellmöglichkeiten aus? Wie ist die Radwegweisung? Diese und viele weitere Fragen sind Teil des ADFC-Fahrradklimatests, der aktuell die Zufriedenheit der Radfahrenden in Deutschland mit den Radfahrbedingungen vor Ort erfragt.
Alle Menschen in Stadtroda sind herzlich eingeladen, sich an der Online-Umfrage zu beteiligen. Sie dauert etwa zehn Minuten und läuft bis zum 30. November 2026 über die Internetseite https://fkt.adfc.de. Neben den Erwachsenen sind in diesem Jahr erstmals auch Kinder und Jugendliche zwischen 10-20 Jahren eingeladen, ihre eigenen Erfahrungen in einem speziell für sie entwickelten Fragebogen mitzuteilen: https://fkt.adfc.de/fkt-jugendliche.
Die Ergebnisse helfen Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Sicht der Radfahrenden besser zu verstehen, den Erfolg bisheriger Maßnahmen einzuschätzen und weitere Maßnahmen zielführend zu planen.
Der ADFC-Fahrradklima-Test findet im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und ist die größte Befragung zum Radfahrklima weltweit. Er wird gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP). Umgesetzt wird er durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), der mit rund 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrenden in Deutschland ist. Der ADFC berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Gesundheit und Tourismus. Politisch engagiert er sich auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
--
Dr. Sophie Seher
Stellv. Vorsitzende
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Thüringen e.V.
Foto: Wie fahrradfreundlich ist Stadtroda? - Umfrage des ADFC-Thüringen
Neueröffnung "Schützenhaus Zur Louisenlust" wird am 06. Januar 2027 mit großem Fest gefeiert
(22.10.2026)
Große Wiedereröffnungsfeier am 6. Januar ab 11 Uhr rund um das "Schützenhaus zur Loiusenlust"
Frau Erdlei, die neue Pächterin des Schützenhauses, freut sich am 6. Januar nach monatelangen Renovierungs- und Umbauarbeiten ihre Gaststätte mit einem großes Fest rund um das Schützenhaus mit ganz vielen neugierigen und zukünftigen Gästen neu eröffnen zu können.
Ganz viel ist für diesen Tag schon geplant und wird in Kürze bekannt gegeben.
Kontakt Schützenhaus:
Frau Lisa Erdlei
Tel. 015207649553
email:
Foto: Neueröffnung "Schützenhaus Zur Louisenlust" wird am 06. Januar 2027 mit großem Fest gefeiert
Adventglühen 2026 - Programm und Informationen für die Besucher des Festes
(15.10.2026)
Adventglühen 2026 mit Hinweisen für die Besucher
Das Jahr 2026 neigt sich langsam dem Ende zu, und damit rückt eine Zeit näher, die von Gemeinschaft, Besinnlichkeit und leuchtenden Augen geprägt ist.
Am 28. November 2026 werden wir in unserer Stadt von 16 - 21 Uhr wieder das traditionelle Adventglühen veranstalten.
Diese liebgewonnene Tradition ist weit mehr als nur ein Fest: Sie bringt zum Jahresende Alt und Jung zusammen, stärkt das nachbarschaftliche Miteinander und lässt unsere Stadt in vorweihnachtlichem Glanz erstrahlen.
Folgende Vereine/Händler versorgen Sie auf dem Amtsplatz mit Speisen und Getränken und Handelsware:
- 16:30 Uhr Jugendblasorchester Tröbnitz vor der Sparkasse
- 17:15 Uhr Tanzstudio Wien auf dem Amtsplatz (Uhrzeit noch offen)
- 17.30 Uhr Uhr Stadtrodas Chöre im Marktquartier, ab 18 Uhr Außengelände Marktquartier zum Mitsingen
- 20 Uhr - Feuerwerk vor der Sparkasse
Der Bürgerbus fährt in der Zeit von 15.30 bis 22.30 Uhr immer im 20-minütigen Rhythmus vom Netto Markt – Norma Markt – Amtsplatz und wieder zurück.
Wir freuen uns auf Sie und einen schönen gemeinsamen Abend!
Für eventuelle Fragen zum Adventglühen bitte bei Frau Titzmann, Telefon 036428 343994 oder per Mail an:
Stadt Stadtroda
Redaktionsschluss für diesen Artikel war der 21.10.2026 (Nachmeldungen werden zeitnah ergänzt)
Foto: Adventglühen 2026 - Programm und Informationen für die Besucher des Festes
Einladung zur Einwohnerversammlung am 17.11.2026
(15.10.2026)
Einladung zur Einwohnerversammlung
Der Bürgermeister Klaus Hempel lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stadtroda einschließlich der Ortsteile zur Einwohnerversammlung ein.
Dienstag, den 17. November 2026,
in die Feuerwehr Stadtroda,
großer Schulungsraum,
Breiter Weg 20
Beginn Einwohnerversammlung: 18:30 Uhr
Auf der Tagesordnung der Einwohnerversammlung steht:
- Haushaltslage 2026
- Bautätigkeit in Stadtroda und Ortsteilen
- Kommunale Projekte
- aktuelle Angelegenheiten
Sie haben weitere Fragen, die aus Ihrer Sicht beantwortet und/oder thematisiert werden sollten? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diese bis spätestens zum 03. November 2026 in der Stadtverwaltung einzureichen.
Stadtverwaltung
Stadtroda
Foto: Einladung zur Einwohnerversammlung am 17.11.2026
Adventglühen 2026 in Stadtroda - Öffnungszeiten und Angebote bitte melden
(08.10.2026)
Adventglühen: Öffnungszeiten und Angebote bitte melden
Zum Adventglühen am Samstag, den 28. November 2026, wird die Stadtrodaer Innenstadt von 16 bis 21 Uhr zum vorweihnachtlichen Treffpunkt.
Damit sich die Innenstadt an diesem Tag möglichst vielfältig präsentiert, sind auch die anliegenden Gewerbetreibenden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Ob verlängerte Öffnungszeiten, besondere Angebote, Aktionen oder weihnachtliche Attraktionen, jede Beteiligung trägt dazu bei, das Adventglühen noch schöner zu gestalten.
Daher bitten wir Sie, Ihre Öffnungszeiten und geplanten Angebote für den 28. November rechtzeitig bei der Tourist-Information Stadtroda telefonisch unter 036428/343 994 oder per E-Mail an zu melden. So können diese in die Veranstaltungsinformationen aufgenommen werden.
Für den Fall das Gehwegflächen zur Nutzung vorgesehen sind ist ein Antrag auf Sondernutzung erforderlich, diesen Antrag können Sie formlos, schriftlich oder über unser Formular auf der Homepage der Stadtverwaltung Stadtroda stellen.
Wir wünschen uns, dass viele Gewerbetreibende die Möglichkeit nutzen und sich beteiligen.
Ihr Klaus Hempel
Bürgermeister
Foto: Adventglühen 2026 in Stadtroda - Öffnungszeiten und Angebote bitte melden
Öffentliche Kellerführung durch die Unterwelt Stadtrodas zum Adventglühen - Anmeldung erforderlich!
(10.09.2026)
Zum diesjährigen Adventglühen am Samstag, den 28. November 2026, werden wieder Kellerführungen durch den 80 m langen Steinwegkeller angeboten.
Die Führungen finden um 16.30 Uhr, 17.00 Uhr, 17.30 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte in der Tourist-Information Tel. 036428 343 994 oder unter .
Die Eintrittskarten müssen bis zum 27.11.2026 um 11.00 Uhr in der Tourist-Information abgeholt werden.
Erwachsene
5,00 €
Kind (6-12 Jahre)
1,50 €
Schüler (ab 14 Jahre)/Studenten
2,00 €
Foto: Öffentliche Kellerführung durch die Unterwelt Stadtrodas zum Adventglühen - Anmeldung erforderlich!
Wanderweg im Nossengrund zum Amselfall derzeit nicht begehbar!!!!!!!!!!!!
(01.09.2026)
Der Wanderweg vom Nossengrund zum Amselfall und vom Amselfall zum Nossengrund ist derzeit nicht passierbar.
Unbekannte haben mutwillig alle drei Brücken/Stege komplett zerstört.
Auf Grund der angespannte Haushaltslage ist eine schnelle Reparatur derzeit nicht möglich.
Wenn Sie nur an den "Amsellfall" möchten, erreichen sie diesen über die Landstraße Quirla-Möckern Abzweig zum Amselfall.
Foto: Wanderweg im Nossengrund zum Amselfall derzeit nicht begehbar!!!!!!!!!!!!
Sparkasse Jena-Saale-Holzland informiert
(25.08.2026)
Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Wochen wurde leider unser SB-Standort „Schöne Aussicht“ (Heinrich-Heine Straße 15a) in Stadtroda durch Vandalismus so beschädigt, dass dieser nicht weiter betrieben werden kann. Trotz Aushänge erreichen uns immer wieder Anfragen wie es mit dem SB-Standort weitergeht.
Momentan wird geprüft inwiefern der Standort wieder in Betrieb genommen werden kann. Um die Bargeldversorgung der Kunden in Stadtroda sicher zu stellen, wird in Zusammenarbeit mit der Rodalia Apotheke vom 31.08.-31.10. ein mobiler Geldautomat auf dem benachbarten Parkplatz gestellt. Wir hoffen, dass bis Ende Oktober Bau- und Renovierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, so dass der SB-Standort wieder geöffnet werden kann.
Claudia Flämmich
Gruppenleiterin Vertriebsunterstützung
Foto: Sparkasse Jena-Saale-Holzland informiert
Information zur L 1077 halbseitige Sperrung in Hainbücht
(27.07.2026)
Gera, 27.Juli 2026
Die L 1077 in Hainbücht bei Stadtroda ist seit dem 01.06.2026 halbseitig gesperrt. Die Sperrung wurde notwendig, da sich in der Nacht infolge eines Starkregenereignis an dieser Stelle Oberflächenwasser über die Strasse ergossen hat. Ebenso wurde die Böschung zur angrenzenden Roda durch die Wassermengen weggespült. Auch die tragende Dammschulter unter der Straße wurde dabei abgetragen. Die Straße am Fahrbahninnenrand einschließlich des Banketts ist somit nicht mehr tragfähig und droht wegzurutschen.
In der vergangenen Woche (20. – 24.07.2026) wurde die Roda von im Flussbett liegenden Dammmaterial beräumt und die vorhandene Entwässerung oberhalb der Felswand instandgesetzt. Diese Arbeiten geschahen unter Vollsperrung.
In dieser Woche tritt nunmehr die halbseitige Sperrung wieder in Kraft.
Ein Wiederaufbau der Böschung ist unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich. Um weiterführende Maßnahmen zur Stabilisierung der Straße planen zu können, werden im Laufe der nächsten Wochen Baugrunderkundungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Vorgesehen ist aktuell der Bau einer rückverankerten Mikrobohrpfahlwand am Straßenrand, welche den Fahrbahnrand und die Schutzeinrichtung stützten soll. Ein konkreter Bautermin kann erst nach Abschluss der notwendigen Untersuchungen und nachfolgenden Planung genannt werden.
Wir danken allen betroffenen Verkehrsteilnehmenden für Ihr Verständnis.
THÜRINGER LANDESAMT FÜR BAU UND VERKEHR Referat 44 | Region Ost
Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
(24.06.2023)
Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
Kartenvorverkauf der Tourist-Information über den Service der "Reservix Holding AG" und des Ticket-Shop-Thüringen
(20.03.2017)
Die Hauptbuchungszeit für Event-Tickets und Veranstaltungen ist eigentlich das ganze Jahr. Ob als Oster-, Männertags-, Geburtstags-, Jubiläums- oder Weihnachtsgeschenk, die Menschen zieht es ins Theater, zu Konzerten, in Galas, zu Sportveranstaltungen, in die Oper u.v.a.m.
Das komplette Angebotsprogramm des "Thüringer TicketShops" finden Sie in der Tagespresse der OTZ und TLZ.
Die Veranstaltungen, welche über das Ticketsystem "Reservix" angeboten werden, das übrigens ein Marktführer im Ticketing ist sind unter anderen Veranstaltungen im:
- Theater Gera und Altenburg
- Puppentheater Gera
- in Jena: Paradieskaffee, Volkshaus, Casablanka, Sparkassenarena, Stadtkirche, Hotel Schwarzer Bär
- in Leipzig: Gewandhaus, Thomaskirche, Nicolaikirche, Kunstkraftwerk, Kulturfabrik
- Herkuleskeule in Dresden
und viele Veranstaltungen deutschlandweit mehr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Tourist-Information!
Bei uns können Sie gerne mit ec-Karte bezahlen!
Stadtarchiv Stadtroda Mi von 9 - 11 Uhr nach vorheriger Absprache geöffnet
(24.10.2016)
Das Stadtarchiv Stadtroda, ist nur mittwochs in der Zeit von 9 - 11 Uhr besetzt. Auskünfte zu Anfragen bzw. Termine zur Vermittlung eines Besuches im Stadtarchiv haben ausschließlich durch die Tourist-Information im Rathaus Stadtroda, Tel. 343 994 zu erfolgen.
Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen
(10.02.2016)
Mit welchem Anliegen muss ich zu welcher Behörde? - Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen
Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen stehen oft vor einem schwierigen Problem. An welche Behörde muss ich mich wenden, damit mein Anliegen bearbeitet wird? Im scheinbar undurchdringlichen Dschungel von Ämtern und Behörden fällt es ihnen oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Um dieser Situation gerecht zu werden, hat die Thüringer Staatskanzlei in den letzten Wochen und Monaten einen sogenannten Zuständigkeitsfinder geschaffen. Dieser stellt neben den, unter dem Begriff „Dienstleistungen“ geführten Anliegen der Bürger, gleichzeitig auch die Information bereit, bei welcher Behörde diese Anliegen bearbeitet werden. Dazu können auch die spezifischen Hinweise der Behörde, wie Telefon-Nr., Öffnungszeiten, etc. abgerufen werden.
Als weiterführende besondere Hilfestellung kann zu dem ausgewählten Anliegen gleichzeitig auch noch das passende Formular ausgewählt werden.
Den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie u.a. auf dem Serviceportal des Freistaates Thüringen unter:
Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Institutionen aus Stadtroda
(14.10.2015)
Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Stadtroda vernetzt“ stellt wieder allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Stadtverwaltung in den kommenden Monaten exklusiv Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das Förderprogramm ermöglichte bereits einigen Einrichtungen aus Stadtroda die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wurde unkompliziert und ressourcensparend den Institutionen aus Stadtroda die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist und bleibt die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Stadtverwaltung Stadtroda kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das neu aufgelegte Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 -71 oder -72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
Unterstützen Sie mit Ihren Spenden den Weiterbau am Skulpturenweg
(09.01.2013)
Bitte spenden Sie für unseren neu angelegten Skulpturenweg in Stadtroda !
Damit wir unseren Skulpturenweg weiter ausbauen können und die Besucher, Wanderer und Interessierten weiterhin Freude an unseren Skulpturen haben, sind wir auf Spenden angewiesen.
Wir freuen uns über eine Überweisung an :
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
IBAN DE 03 8305 3030 0000 0002 64
BIC HELADEF1JEN
Verwendungszweck Skulpturenweg.
Oder Sie füllen unser Sparschwein in der Stadtinformation.
Den neuen Veranstaltungskalender der Region Saaleland finden Sie auf der Internetseite www.saaleland.de
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Feuerwerkskörper und deren Verwendung (Abbrennen) fallen wegen ihres Gehaltes an explosionsgefährlichen Stoffen und den daraus resultierenden möglichen Folgen unter die Vorschriften des Sprengstoffrechtes. Der Gesetzgeber erlaubt nur am 31.12 und 01.01. eines jeden Jahres Personen über 18 Jahren das Abbrennen von pyrothechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (sog. Kleinfeuerwerk/ Silvesterfeuerwerk). Zu allen übrigen Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerken für Privatpersonen ohne eine behördliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis bzw. Befähigung untersagt (§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 1. SprengV).
Nach § 24 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde aus begründeten Anlass Ausnahmen vom Überlassungsverbot (§22, Abs. 1 der 1. SprengV) und Abbrennverbot (§ 23 der 1. SprengV) außerhalb der Tage zu Jahreswechsel zulassen. Zuständige Behörde ist in Thüringen der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) mit seinen vier Regionalinspektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl. Unter begründeten Anlass ist ein Ereignis von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung zu verstehen.
Dabei gilt in Thüringen: Geburtstage unter 90 Jahre, Hochzeiten und Firmenjubiläen unter 50 Jahre sind kein begründerter Anlass von entsprechender Bedeutung, der zum Erteilen einer Ausnahme vom Verbot nach § 23 der 1. Spreng V berechtigt.
Im übrigen muss festgestellt werden, dass auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24. der 1. SprengV kein Rechtsanspruch besteht.
Sollten Sie dennoch als Privatperson außerhalb der Zeiten zum Jahreswechsel ein Kleinfeuerwerk selbst abbrennen wollen, müssen Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen:
Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie bei der für den Abbrennort örtlich zuständigen Regionalinspektion des TLAtV (siehe unten) stellen. Antragsformulare sind bei der zuständigen Regionalinspektion erhältlich oder unter der Internetadresse des TLAtV abrufbar.
Der Antrag muss der Behörde spätenstens 2 Wochen vor dem geplanten Ereignis ausgefüllt vorliegen. Neben den allgemeinen Angaben sind auf dem Antrag folgende Erklärungen abzugeben bzw. Nachweise beizufügen:
- Das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Abbrennortes, wenn der Antragsteller nicht selbst der Grundstückseigentümer ist.
- Die Erklärung, dass das Abbrennen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern oder besonders brandgefährdeten Objekten stattfindet.
- Der Nachweis über eine Schadensrisiko "Feuerwerk" abgedeckte Haftpflichtversicherung für den Durchführenden (Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
Die Behörde prüft die von Ihnen auf dem Antragsformular eingetragenen Angaben sowie die am Abbrennort zu beachtenden Randbedingungen. Sie wägt außerdem Ihr persönliches Interesse gegen das des Gemeinwohls ab. Die Entscheidung wird Ihnen rechtzeitig vor dem geplanten Ereignistermin mitgeteilt. Die Entscheidung ist kostenpflichtig.
Hinweis: Verstöße gegen die Vorschriften der 1. SprengV - hier das Abbrennen von Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel ohne erteilte Ausnahme - erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Abbrennens von privaten Feuerwerken haben, wenden Sie sich bitte an den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz.
zugeordnete Aufsichtsgebiete: Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz, Stadt Gera, Stadt Jena, SHK, SOK, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Ältestes Stadtrodaer Gebäude ist bedroht!
(12.02.2010)
Die Heilig-Kreuz-Kirche als ältestes Stadtrodaer Gebäude (vor 1250) ist in ihrem Bestand bedroht.
Im Bereich des Turmes bestehen starke statische Probleme, die bereits zu einer ausgeprägten Rissbildung geführt haben. Daher sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden ist das Dach ebenso dringend sanierungsbedürftig.
Die dafür notwendigen Kosten von ca. 224.800 Euro sind von der Kirchgemeinde Stadtroda allein nicht aufzubringen.
Daher bitten wir Sie um Ihre Spende!
Diese überweisen Sie bitte unter dem Verw.zweck „Heilig-Kreuz“ auf das Konto der Kirchgemeinde Stadtroda bei der Sparkasse (BLZ 830 530 30) Konto–Nr. 402656. (Für Spendenbescheinigungen bitte Adresse angeben.)
Weitere Informationen im Ev. Pfarramt, Kirchweg 16, 07646 Stadtroda – Tel. 62017 od. 130480 oder bei der Vors. d. Förderkreises Fr. Beate Bock - Tel. 41291.
AGATHE- Beraterinnen beraten Sie kostenfreie über verschiedene Themen, die für Sie im Alter wichtig sind, z B.: Hilfen im Alter, Versorgung, Mobilität, Wohnen im Alter, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten uvm.. [mehr]