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Hinweise zur Umsetzung von Tierschutz bei Brauchtumsfeuern

Stadtroda, den 20.02.2025

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland informiert:

 

Hinweise zur Umsetzung bei Brauchtumsfeuern

 

Besonders im Frühjahr werden oft Brauchtumsfeuer entzündet. Die Holz- und Reisighaufen, die für diese Feuer verwendet werden, werden oft bereits lange im
Voraus gesammelt. Bei der Entzündung der Haufen, die oft ein bedeutendes kulturelles Ereignis darstellt, wird leider manchmal vergessen, dass diese auch von
Wildtieren wie Vögeln, Igeln, Hasen und Insekten als Unterschlupf genutzt werden.
Teilweise werden dort sogar Jungtiere aufgezogen. Beim Entzünden des Feuers wird dieser vermeintlich sichere Ort für die Tiere dann leider zur tödlichen Falle.
➔ Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes haben wir als Mensch die Verantwortung das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Was können Sie tun?
Wenn möglich, sollte das Holz für das Brauchtumsfeuer erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden. Wenn das Holz für das Brauchtumsfeuer über einen längeren Zeitraum gelagert werden muss, ist es dringend ratsam, es am Tag des Entzündens vollständig und vorsichtig umzuschichten. Es ist wichtig, den Tieren die Möglichkeit zu geben, einen anderen Unterschlupf aufzusuchen, bevor das Feuer entfacht wird.
Vielen Dank, dass Sie bei Ihrem Brauchtumsfeuer auch an das Wohl der Tiere denken.