Das Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt sind nur über Terminvergabe für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Alle anderen Sachbereiche stehen für die Bearbeitung von Bürgeranliegen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit dem zuständigen Fachamt telefonisch, per E-Mail Ihren Vorsprachetermin. Die Kontaktdaten finden Sie unten aufgeführt.
Öffnungszeiten: Montag von 12.00 - 16.00 Uhr, Dienstag: 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 - 13.00 Uhr
Stadtmuseum "Alte Suptur"
Donnerstag 10 - 13 Uhr
Samstag 14 - 17 Uhr
Stadtarchiv der Stadt Stadtroda 036428 61370
Mittwoch 9 - 11 Uhr
Aktuelle Meldungen
Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
(24.06.2023)
Quirla Pressemitteilung des ZWA Thüringer Holzland
Stromspar-Check Kommunal
(29.03.2022)
Wir helfen bei hohen Energiekosten Strom- und Heizkosten werden immer teurer. Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Caritas, um Energie und Geld einzusparen. kostenlose Beratung im eigenen Wohnraum / per Telefon / Online Bestandsaufnahme und Messung aller elektrischen Geräte Gespräch über Verbrauchsverhalten Erläuterung von Strom- und Nebenkostenabrechnungen Erhalt von Soforthilfen bis zu 70 Euro pro Haushalt (LED‘s, Steckerleisten, Funksteckdosen, Wassersparduschköpfe, Hygrometer etc.) Individuelle Einspartipps Evtl. Kühlgerätegutschein im Wert von 100 Euro, wenn ein altes Kühlgerät vorhanden ist Die Beratung richtet sich an Menschen mit wenig Einkommen* und wird vom Bundesumweltministerium finanziert. *Bezieher von ALG II (Hartz 4), Grundsicherung, Wohngeld, geringer Rente, Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze Kontakt Stromspar-Check Jena Salvador-Allende-Platz 15 07747 Jena Telefon: 03641 – 348 22 45 Email: ssc-j@caritas-bistum-erfurt.de
Presseinfo Landrat Saale-Holzland-Kreis vom 27.03.2020
(27.03.2020)
Landrat ruft in der Corona-Pandemie zu Besonnenheit und strikter Einhaltung der Schutzmaßnahmen auf
Kartenvorverkauf der Tourist-Information über den Service der "Reservix Holding AG" und des Ticket-Shop-Thüringen
(20.03.2017)
Die Hauptbuchungszeit für Event-Tickets und Veranstaltungen ist eigentlich das ganze Jahr. Ob als Oster-, Männertags-, Geburtstags-, Jubiläums- oder Weihnachtsgeschenk, die Menschen zieht es ins Theater, zu Konzerten, in Galas, zu Sportveranstaltungen, in die Oper u.v.a.m.
Das komplette Angebotsprogramm des "Thüringer TicketShops" finden Sie in der Tagespresse der OTZ und TLZ.
Die Veranstaltungen, welche über das Ticketsystem "Reservix" angeboten werden, das übrigens ein Marktführer im Ticketing ist sind unter anderen Veranstaltungen im:
- Theater Gera und Altenburg
- Puppentheater Gera
- in Jena: Paradieskaffee, Volkshaus, Casablanka, Sparkassenarena, Stadtkirche, Hotel Schwarzer Bär
- in Leipzig: Gewandhaus, Thomaskirche, Nicolaikirche, Kunstkraftwerk, Kulturfabrik
- Herkuleskeule in Dresden
und viele Veranstaltungen deutschlandweit mehr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Tourist-Information!
Bei uns können Sie gerne mit ec-Karte bezahlen!
Stadtarchiv Stadtroda Mi von 9 - 11 Uhr nach vorheriger Absprache geöffnet
(24.10.2016)
Das Stadtarchiv Stadtroda, ist nur mittwochs in der Zeit von 9 - 11 Uhr besetzt. Auskünfte zu Anfragen bzw. Termine zur Vermittlung eines Besuches im Stadtarchiv haben ausschließlich durch die Tourist-Information im Rathaus Stadtroda, Tel. 343 994 zu erfolgen.
Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen
(10.02.2016)
Mit welchem Anliegen muss ich zu welcher Behörde? - Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen nutzen
Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen stehen oft vor einem schwierigen Problem. An welche Behörde muss ich mich wenden, damit mein Anliegen bearbeitet wird? Im scheinbar undurchdringlichen Dschungel von Ämtern und Behörden fällt es ihnen oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Um dieser Situation gerecht zu werden, hat die Thüringer Staatskanzlei in den letzten Wochen und Monaten einen sogenannten Zuständigkeitsfinder geschaffen. Dieser stellt neben den, unter dem Begriff „Dienstleistungen“ geführten Anliegen der Bürger, gleichzeitig auch die Information bereit, bei welcher Behörde diese Anliegen bearbeitet werden. Dazu können auch die spezifischen Hinweise der Behörde, wie Telefon-Nr., Öffnungszeiten, etc. abgerufen werden.
Als weiterführende besondere Hilfestellung kann zu dem ausgewählten Anliegen gleichzeitig auch noch das passende Formular ausgewählt werden.
Den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie u.a. auf dem Serviceportal des Freistaates Thüringen unter:
Wieder kostenfreie Homepage-Erstellung für Institutionen aus Stadtroda
(14.10.2015)
Werden Sie Projektpartner!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. aus Potsdam ins Leben gerufene Förderprogramm „Stadtroda vernetzt“ stellt wieder allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmern der Stadtverwaltung in den kommenden Monaten exklusiv Förderplätze zur Webseitenentwicklung zur Verfügung.
Das Förderprogramm ermöglichte bereits einigen Einrichtungen aus Stadtroda die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung einer bereits bestehenden Homepage. So wurde unkompliziert und ressourcensparend den Institutionen aus Stadtroda die Möglichkeit geboten, sich über das Kooperationsprojekt einen modernen Internetauftritt erstellen zu lassen. Mit einem einfach zu bedienenden Verwaltungsprogramm bleibt die Webseite danach immer auf dem aktuellsten Stand.
Dank der Projektförderung ist und bleibt die Erstellung der neuen Internetseite für alle Teilnehmer aus der Stadtverwaltung Stadtroda kostenfrei. Lediglich die Hostinggebühren für den Speicherplatz müssen übernommen werden.
Mehr Informationen über das neu aufgelegte Webseiten-Förderprogramm gibt es hier oder direkt über die Internetseite des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. Haben Sie Interesse oder kennen Sie mögliche Interessenten? Schicken Sie uns einfach eine kurze Projektbeschreibung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Oder kontaktieren Sie unsere Projektkoordinatoren und lassen sich beraten. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0331-550 474 -71 oder -72 per E-Mail, gern auch unter info@azubi-projekte.de gern zur Verfügung.
Unterstützen Sie mit Ihren Spenden den Weiterbau am Skulpturenweg
(09.01.2013)
Bitte spenden Sie für unseren neu angelegten Skulpturenweg in Stadtroda !
Damit wir unseren Skulpturenweg weiter ausbauen können und die Besucher, Wanderer und Interessierten weiterhin Freude an unseren Skulpturen haben, sind wir auf Spenden angewiesen.
Wir freuen uns über eine Überweisung an :
Sparkasse Jena-Saale-Holzland
IBAN DE 03 8305 3030 0000 0002 64
BIC HELADEF1JEN
Verwendungszweck Skulpturenweg.
Oder Sie füllen unser Sparschwein in der Stadtinformation.
Den neuen Veranstaltungskalender der Region Saaleland finden Sie auf der Internetseite www.saaleland.de
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Merkblatt für das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel
Feuerwerkskörper und deren Verwendung (Abbrennen) fallen wegen ihres Gehaltes an explosionsgefährlichen Stoffen und den daraus resultierenden möglichen Folgen unter die Vorschriften des Sprengstoffrechtes. Der Gesetzgeber erlaubt nur am 31.12 und 01.01. eines jeden Jahres Personen über 18 Jahren das Abbrennen von pyrothechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (sog. Kleinfeuerwerk/ Silvesterfeuerwerk). Zu allen übrigen Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerken für Privatpersonen ohne eine behördliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis bzw. Befähigung untersagt (§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 1. SprengV).
Nach § 24 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde aus begründeten Anlass Ausnahmen vom Überlassungsverbot (§22, Abs. 1 der 1. SprengV) und Abbrennverbot (§ 23 der 1. SprengV) außerhalb der Tage zu Jahreswechsel zulassen. Zuständige Behörde ist in Thüringen der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) mit seinen vier Regionalinspektionen in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl. Unter begründeten Anlass ist ein Ereignis von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung zu verstehen.
Dabei gilt in Thüringen: Geburtstage unter 90 Jahre, Hochzeiten und Firmenjubiläen unter 50 Jahre sind kein begründerter Anlass von entsprechender Bedeutung, der zum Erteilen einer Ausnahme vom Verbot nach § 23 der 1. Spreng V berechtigt.
Im übrigen muss festgestellt werden, dass auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24. der 1. SprengV kein Rechtsanspruch besteht.
Sollten Sie dennoch als Privatperson außerhalb der Zeiten zum Jahreswechsel ein Kleinfeuerwerk selbst abbrennen wollen, müssen Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen:
Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie bei der für den Abbrennort örtlich zuständigen Regionalinspektion des TLAtV (siehe unten) stellen. Antragsformulare sind bei der zuständigen Regionalinspektion erhältlich oder unter der Internetadresse des TLAtV abrufbar.
Der Antrag muss der Behörde spätenstens 2 Wochen vor dem geplanten Ereignis ausgefüllt vorliegen. Neben den allgemeinen Angaben sind auf dem Antrag folgende Erklärungen abzugeben bzw. Nachweise beizufügen:
- Das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Abbrennortes, wenn der Antragsteller nicht selbst der Grundstückseigentümer ist.
- Die Erklärung, dass das Abbrennen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern oder besonders brandgefährdeten Objekten stattfindet.
- Der Nachweis über eine Schadensrisiko "Feuerwerk" abgedeckte Haftpflichtversicherung für den Durchführenden (Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
Die Behörde prüft die von Ihnen auf dem Antragsformular eingetragenen Angaben sowie die am Abbrennort zu beachtenden Randbedingungen. Sie wägt außerdem Ihr persönliches Interesse gegen das des Gemeinwohls ab. Die Entscheidung wird Ihnen rechtzeitig vor dem geplanten Ereignistermin mitgeteilt. Die Entscheidung ist kostenpflichtig.
Hinweis: Verstöße gegen die Vorschriften der 1. SprengV - hier das Abbrennen von Kleinfeuerwerken außerhalb der Tage zum Jahreswechsel ohne erteilte Ausnahme - erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Abbrennens von privaten Feuerwerken haben, wenden Sie sich bitte an den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz.
zugeordnete Aufsichtsgebiete: Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz, Stadt Gera, Stadt Jena, SHK, SOK, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Ältestes Stadtrodaer Gebäude ist bedroht!
(12.02.2010)
Die Heilig-Kreuz-Kirche als ältestes Stadtrodaer Gebäude (vor 1250) ist in ihrem Bestand bedroht.
Im Bereich des Turmes bestehen starke statische Probleme, die bereits zu einer ausgeprägten Rissbildung geführt haben. Daher sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden ist das Dach ebenso dringend sanierungsbedürftig.
Die dafür notwendigen Kosten von ca. 224.800 Euro sind von der Kirchgemeinde Stadtroda allein nicht aufzubringen.
Daher bitten wir Sie um Ihre Spende!
Diese überweisen Sie bitte unter dem Verw.zweck „Heilig-Kreuz“ auf das Konto der Kirchgemeinde Stadtroda bei der Sparkasse (BLZ 830 530 30) Konto–Nr. 402656. (Für Spendenbescheinigungen bitte Adresse angeben.)
Weitere Informationen im Ev. Pfarramt, Kirchweg 16, 07646 Stadtroda – Tel. 62017 od. 130480 oder bei der Vors. d. Förderkreises Fr. Beate Bock - Tel. 41291.