Link zu Förderprogramm Stadtroda vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Anträge auf Betreuung von Kindern

Stadtroda

Anträge auf Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung sind bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen  

Gemäß Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz „hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule einen Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung … Dieser Anspruch soll in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden“.

Üben Eltern aus Stadtroda stattdessen ihr Wunsch- und Wahlrecht nach dem genannten Gesetz aus und wählen im Rahmen freier Kapazitäten eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Ort für ihr Kind aus, haben sie ebenfalls 6 Monate im Voraus den Träger der gewünschten Einrichtung und die Stadtverwaltung Stadtroda über den Betreuungsbedarf zu informieren.
Es genügt nicht, das Kind nur in der gewünschten Einrichtung anzumelden!

Antragannehmende Stelle: Stadtverwaltung Stadtroda
Kasse
Frau Böhme
Tel.: 036428/ 441 17

Die Stadt Stadtroda stellt über einen freien Träger für das Stadtgebiet ausreichende Betreuungsplätze zur Verfügung. Besuchen Kinder, die ihren Wohnsitz in Stadtroda haben, jedoch Kindertagesstätten in anderen Gemeinden, so ist Stadtroda zur Zahlung eines pauschalierten Anteiles von den Betriebskosten an die aufnehmende Gemeinde verpflichtet. Um die Kapazitäten, die von der Stadt vorzuhalten und zu finanzieren sind, zeitnah dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, ist durch die Eltern die sechsmonatige Anmeldefrist dringend einzuhalten. Die Stadt übernimmt die pauschalierten Betriebskosten grundsätzlich erst nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Anmeldezeitraumes von 6 Monaten. Nur in begründeten Fällen kann ausnahmsweise von dieser Frist abgewichen werden.

(Kr:)