Ortsteilbürgermeisterwahlen
Ortschafts-/Ortsteilbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022
Endgültiges Ergebnis
Gemeinde: |
Stadtroda |
Ortschaft: |
|
Ortsteil: |
Quirla und Dorna |
Wahlart (bitte ankreuzen):
|
mehr als 2 zugelassene Wahlvorschläge |
|
|
x |
ein oder kein zugelassener Wahlvorschlag |
Endgültiges Ergebnis (bitte ausfüllen):
Wahlberechtigte: |
416 |
Wähler: |
200 |
Wahlbeteiligung: |
48% |
Ungültige Stimmen: |
12 |
Gültige Stimmen: |
188 |
Lfd. Nr. |
Wahlvorschlag |
Bewerber (Name, Vorname) |
Stimmen |
1 |
Kusch |
Kusch, Robin |
153 |
2 |
|
Näther-Srock, Manuela |
16 |
3 |
|
Burgold, Thomas |
5 |
4 |
|
Schieferdecker, Franz |
4 |
5 |
|
Gollhardt, Christian |
2 |
6 |
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Müller, Andreas |
2 |
7 |
|
Burgold-Voigt, Sindy |
1 |
8 |
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Beyer, Dieter |
1 |
9 |
|
Voigt, Matthias |
1 |
10 11 12 |
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Hildebtandt, Anja Herold, Martin Kosik, Ewald |
1 1 1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
Robin Kusch
|
Festsetzung des Wahltermins zur Ortsteilbürgermeisterwahl
Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den Ortsteilen Quirla und Dorna wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als Rechtsaufsichtbehörde über die Stadt Stadtroda als Wahltermin
Sonntag, der 12.06.2022,
festgesetzt.
Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am 26.06.2022 statt.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Öffentliche Sitzung Wahlausschuss
Bekanntmachung
der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
der Stadt Stadtroda
zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl
vom Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen
Quirla und Dorna
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses findet
am Dienstag, 14.06.2022, um 18.00 Uhr
Im Rathaus, Bürgersaal, Straße des Friedens 17, Zugang Innenhof, statt.
Hiermit lade ich Sie zur Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Stadtroda ein.
Neben der Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung empfiehlt sich auch ein Hinweis auf die Öffentlichkeit der Sitzung des Wahlausschusses.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Der Vorsitzende ist befugt, Personen, welche die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Stadtroda, 03.06.2022 Karola Zipfel, Wahlleiterin