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Ortsteilbürgermeisterwahlen

Ortschafts-/Ortsteilbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

 

Endgültiges Ergebnis

 

 

 

Gemeinde:

Stadtroda

Ortschaft:

 

Ortsteil:

Quirla und Dorna

 

 

Wahlart (bitte ankreuzen):

 

mehr als 2 zugelassene Wahlvorschläge

 

 

x

ein oder kein zugelassener Wahlvorschlag

 

 

Endgültiges Ergebnis (bitte ausfüllen):

Wahlberechtigte:

416

Wähler:

200

Wahlbeteiligung:

48%

Ungültige Stimmen:

12

Gültige Stimmen:

188

 

Lfd. Nr.

Wahlvorschlag

Bewerber (Name, Vorname)

Stimmen

1

Kusch

Kusch, Robin

153

2

 

Näther-Srock, Manuela

  16

3

 

Burgold, Thomas

    5

4

 

Schieferdecker, Franz

4

5

 

Gollhardt, Christian

2

6

 

Müller, Andreas

2

7

 

Burgold-Voigt, Sindy

1

8

 

Beyer, Dieter

1

9

 

Voigt, Matthias

1

10

11

12

 

Hildebtandt, Anja

Herold, Martin

Kosik, Ewald

1

1

1

 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

 

                                                                Robin Kusch

 

 

 

Festsetzung des Wahltermins zur Ortsteilbürgermeisterwahl

Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in den  Ortsteilen Quirla und Dorna wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als Rechtsaufsichtbehörde über die Stadt Stadtroda als Wahltermin

 

                                             Sonntag, der 12.06.2022,

 

festgesetzt.

Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl findet am 26.06.2022 statt.

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Öffentliche Sitzung Wahlausschuss

 

 

 

Bekanntmachung

 der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses

der Stadt Stadtroda

 zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl

vom Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen

Quirla und Dorna

 

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses findet

am Dienstag, 14.06.2022, um 18.00 Uhr

Im Rathaus, Bürgersaal, Straße des Friedens 17, Zugang Innenhof, statt.

 

Hiermit lade ich Sie zur Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Stadtroda ein.

 

Neben der Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung empfiehlt sich auch ein Hinweis auf die Öffentlichkeit der Sitzung des Wahlausschusses.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.

Der Vorsitzende ist befugt, Personen, welche die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

 

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

 

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

 

 

 

 

Stadtroda, 03.06.2022                                                           Karola Zipfel, Wahlleiterin