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Erfüllende Gemeinde Möckern

Vorschaubild Erfüllende Gemeinde Möckern

Einwohner: 116 (Stand Februar 2024)
Hebesatz: Grundsteuer A 271 v.H.; Grundsteuer B 389 v. H.; Gewerbesteuer 357 v.H.
Bürgermeister: Hubert Menzel
Vereine: Feuerwehrverein Möckern e.V.
Jährl. Veranstaltungen: Maibaumsetzen

Möckern ist ein kleines Dorf im Saale-Holzland-Kreis umgeben von viel Wald, Wiesen und Feldern. Der Ort liegt ca. 2 km von der Autobahn A4 und ca. 5 km südwestlich vom Autobahnkreuz Hermsdorf entfernt.

Geographisch befindet sich Möckern im Weiherbachtal und zählt zum Naturraum der Saalesandsteinplatten des Thüringer Beckens, welcher im Süden durch das Zechsteinrandtal der Orlasenke vom Ostthüringischen Schiefergebirge getrennt wird. Die Flur von Möckern wird durch 2 Bachläufe begrenzt. Einmal der weiherbach, der in der Wuske beginnt und der Molkenbach der im Molkental seine Quelle hat. Der Weiherbach selbst ist unmittelbar westlich der oberen Patschmühle angestaut und fließt dort in ein Staubecken.

Möckern, ein Angerdorf slawischer Gründung, findet seine Ersterwähnung 1281 im Zusammenhang mit Nicolaus von Möckern als Besitzer des Rittergutes. 1457 begegnet er uns wieder in einer Urkunde zur Lieferung von Geld und Hafer an das Amt Leuchtenburg. Die ersten Besitzungen brannten 1670 vollständig nieder und 1754 wurden wiederum sieben Häuser eingeäschert.

Die Kirche Möckern, am nordöstlichen Ausgang des Dorfes gelegen, wurde 1668 erbaut und dann 1769 und 1770 sowie 1988 wesentlich erneuert.

Das Rittergut bestand bis 1830 im Besitz der Familie von Hardenberg, ehe es an die Bauern verkauft und damit vereinzelt wurde. Zu dem Dorf gehörten die untere und obere Patschmühle sowie die Weihertalmühle im Grunde des Weiherbaches.
 

Besondere Schicksale des Ortes

Die nördlich von Möckern liegenden Patschmühlen in dem gleichnamigen zum Weiherbach gelegenden Grunde, sollen die Überreste eines Dorfes Namens Patschkau sein, dessen Bewohner sich nach dem Untergang desselben in Möckern niedergelassen haben. Unter dem im Erbzinsregister der Leuchtenburg von 1457 namhaft gemachten Ortschaften im “Rodschen Stuhle” wird allerdings Patzkau mit 7 Scheffel Haferzinsen (aber kein Geldzins) aufgeführt, woraus hervorzugehen scheint, dass damals noch einige Häuser hier gestanden haben, oder vielmehr von Mörsdorf aus dortige Felder bebaut worden sind. Wieder erscheint der Name als “zu Pattschka” in dem Lehnbriefe Joachim Maurers von 1554. Am 25. Mai kaufte Georg Rudolf von Heßlar die Patschmühle zu Möckern von Claus Rind in Roda um 500 fl.. Im Jahre 1457 wurden von Möckern im Amt Leuchtenburg 3 gr Gold und 25 Scheffel Hafer gezinst.

Die Heßlarischen Untertanen zu Möckern mussten zu den Amts- und Schlossgebäuden Roda Frondienste tun, gegen 6 Pfennige des Tages für ein Pferd und 3 Pfennige Hand-Frongebühren.

Am 26. Oktober 1696 wurde durch die Hochzeit eines hiesigen Schulmeistersohnes ein Ausfall der Rodaner nach Möckern veranlasst, weil das Bier zu der Hochzeit nicht aus der Stadt bezogen war.Dabei wurde der Schulze mit einem Stein vor das Herz geworfen. Der Schulmeister am Beine verwundet und ein kleines Kind an der Hand und Auge durch Schießen verletzt.

Im Jahre 1722 wurde eine Bierinvisitation von Roda aus in Möckern vorgenommen, wozu die Definsionen 1 Pfd. Pulver für 6 gr. und die ausfallenden Bürger ebensoviel nebst 2 Pfd.Schroten von der Stadt erhielten. Nach Möckern geschah ebenfalls am 28. März 1745 von der Brauerschaft ein Ausfall, wo Schlöbsches Bier hier verzapft wurde. 4 Bürger hatten dabei nicht Folge geleistet und wurden mit Geldzahlungen bestraft.

Im Jahr 1670 ist das Dorf völlig abgebrannt. 1754 wurden 7 Häuser eingeäschert und am 21. Juli 1839 wurden 2 Häuser durch einen Blitzeinschlag stark beschädigt.

 

Als man in Möckern fronen mußte

Von den Sorgen der Einwohner um 1700, die der Frondienst bedrückte.
Wer hat nicht schon von seinen Großeltern die “gute alte Zeit” rühmen hören. Wie hätten doch früher die Menschen so einträchtig und in Ruhe miteinander gelebt. So mancher lauscht zwar diesen Erzählungen, glaubt sie aber nicht. Dass die Menschen in den vergangenen Zeiten gar nicht so unbeschwert lebten, kann jeder Leser aus den folgenden Zeilen ersehen.
Im Kreis Stadtroda(früher Roda) liegt abseits von Fernverkehrsstraßen und Autobahn das kleine Dorf Möckern. Um 1700 mussten alle Einwöhner Möckerns sich zum Gerichtstage nicht in Möckern, sondern in dem acht Kilometer entfernten Schlöben einfinden.

Die Anspanner des Dorfes hatten an neun Tagen im Jahr, die vom Gutherren bestimmt wurden, mit ihren Pferden Frondienst zu leisten. Die Gutsherrenschaft unterhielt eine große Schafherde. Alle Fröner von Möckern mussten einen Tag im Jahr in Möckern oder Schlöben erscheinen und bei der Schafschur helfen. Dass sie den weiten Weg nicht gerne gemacht haben, können wir uns denken. Andere Leute mussten für das Gut Kraut ausschneiden und einlegen. Zwei Einwohner des Dorfes, Hans Michael Schumann und Christian Stöckel, weigerten sich das Getreide, das sie für das Gut einfahren mussten, auch noch zu Bansen. Der Bansen war der Raum neben der Scheunentenne. Sie wollten also das Stroh außer dem Einfahren nicht noch abladen und vorschriftsmäßig lagern. Andere Kleinhäusler mussten Dachspäne und Schindeln nach Schlöben und Rabis, beides Dörfer auf der Wöllmisse, bringen. Gemäß der Landesordnung von Sachsen-Altenburg waren alle “Untertanen”, so hießen die Dorfbewohner in den Urkunden, verpflichtet, das Rittergut in Kriegs- und anderen unsicheren Zeiten zu bewachen. Kleinhäußler mussten auf Anforderung der Gutsherren täglich auf dem Gut arbeiten. Sie bekamen dafür in der Zeit von Walpurgis bis Michael 2 Groschen täglich und von Michael bis Walburgis 1 Groschen und 8 Pfennigen. Alle diese Frondienste bedrückten natürlich die Einwohner von Möckern sehr. Wenn ihre eigene Feldarbeit drängte, befall sie der Gutsherr nach den entfernten Schlöben. So beschwerten sie sich. Es kam zu Streitigkeiten, dann zu Verhandlungen, und am 17. Februar 1709 schließen beide Partein folgenden Vergleich.

Sehen wir, was die “Untertanen” Möckerns erreicht haben:
Die Möckernschen Einwohner versprachen, zum Gerichtstag in Schlöben zu erscheinen und sahen von der Forderung eines eigenen Gerichtstages in Möckern ab. Die Anspänner erkannten die neun Tage Pferdefron ausdrücklich an, auch dass sie an einem Tage in Möckern oder Schlöben zur Schafschur erscheinen müssen. Der Gutsherr erließ den Kleinhäuslern das Krautausschneiden und – einlegen, dafür mussten sie aber wie bisher beim Krautstecken, Hacken, Ausgraben der Möhren und Rüben, beim Jäten, Raufen, Auswaschen, Aufstauchen, Aufbinden und Brechen des Flachses helfen. Die Einwohner Schuhmann und Stöckel wurden von den Bansen des Getreides befreit. Die Bewachung des Gutes wurde den Einwohnern auch weiterhin zur Pflicht gemacht. Doch versprach die Gutsherrschaft, jede unnötige Beschwerung zu vermeiden. Die Kleinhäusler brauchten in Zukunft höchstens 52 Tage im Jahr zum gleichen Lohn wie bisher auf dem Gut zu arbeiten. Verlangte der Gutsherr in einem Jahr weniger als 52 Tage, so fielen diese den Kleinhäuslern zugute. Diese “acceptirten dankbarlich” die neue Regelung.

Bei allen anderen unstrittigen Fronen, über die sich die Möckernschen nicht beschwert haben, soll es sich bei der bisherigen “Observanz” (Gepflogenheit) bleiben. Dazu gehörten: Gras-,Grumt- und Haferhauen, Heu- und Grumtdürren Scheide machen, Mist streuen, Jagdfronen, Wiesenräumen und Hopfen pflücken. Am Schluss des Vergleichs erklärten beide Partein ihre volle Zufriedenheit in allen Punkten und versprachen alle der neuen Regelung. Zuwiderlaufende Ausflüchte, Betrug, Irrtum und Listige Überredungen waren zu unterlassen. Unterschrieben und geschlossen wurde der Vergleich von Seiten der Gutsherrenschaft vom “hochwohlgeboren Herrn Heinrich Erasmus Ulrich von Hardenberg, Königlich Großbritannischer und Kürfürstlich Braunschweig-Lüneburgischer Dragoner-Hauptmann als Conpossessor (Mitbesitzer) und alleiniger Administrator (Verwalter) der Rittergüter Schlöben, Rabis und Möckern.


Auf der Gegenpartei findet man 39 Unterschriften Möckernscher Einwohner. Der Vergleich wurde zur Beglaubigung der Herzoglichen Landesregierung vorgelegt und unter dem 23. Februar 1709 beglaubigt und genehmigt.


Also wir sehen die “Gute ale Zeit” war nicht ganz so ohne.

Dorfstrasse
07646 Möckern